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Zuschüsse

Bauzuschüsse WLSB

Bauzuschuss für neue Vereine
Aus gegebenem Anlass verweist der WLSB auf folgende Regelung:
Gemäß den Festlegungen zu den Sportförderrichtlinien des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport vom 01.01.2005 können Baumaßnahmen von Vereinen nur gefördert werden, wenn diese zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens drei Jahre Mitglied im Württembergischen Landessportbund e.V. sind.
Wir bitten um Beachtung. Unnötige Arbeit kann man sich dadurch ersparen.

Eigenmittel bei Baumaßnahmen
Der WLSB verlangt bei Zuschussanfragen zum Sportstättenbau unbedingt Eigenmittel in Höhe von 10-15 Prozent. Diese können nicht durch Eigenleistungen beim Bau ersetzt werden. Auch können sie nicht durch Kreditaufnahmen zustande kommen. Ein Verweis auf kräftige Unterstützung durch die Kommune, die fehlende Eigenmittel ersetzt, ist nicht akzeptabel. Denn dann spricht alles für eine Baumaßnahme der Kommune, die nur Zuschüsse über einen Verein erlangen will. Der Landesrechnungshof überwacht diese Vorgänge.

Sportstättenbau: Kostenüberschreitung
Baufreigaben erfolgen auf der Basis der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Informationen zu den Gesamtkosten. 
Damit ist aber ausgeschlossen, dass nachträgliche Kostensteigerungen berücksichtigt werden. Die zuschussfähigen Kosten sind mit der Erteilung der Baufreigabe nach oben fixiert.
Wir bitten um Beachtung  

Bauzuschuss: Abrechnung
Nach der Baufreigabe kann der Verein mit den Baumaßnahmen beginnen. Abrechnen kann er aber erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides. Mit ihm bekommt er dann die notwendigen Formulare.

Baufreigabe: noch keine Bewilligung !!!
Wir führen weiter unten eine Antragsliste mit Angabe der Baufreigaben. Die Bewilligung eines Zuschusses besteht bei diesen Anträgen noch nicht.

Die Reihenfolge der Bewilligungen eines Bauzuschusses richtet sich nach dem Datum der jeweiligen Baufreigabe. Der WLSB legt fest, bis zu welchem Baufreigabedatum im folgenden Jahr Bewilligungen ausgesprochen werden. Reichen die Mittel dafür doch nicht ganz aus, so haben Sanierungen Vorrang vor Neubauten. So Nicht-Bedachte rutschen dann ein Jahr weiter.

 

Weitere Informationen, die Förderrichtlinien sowie den Antrag finden Sie hier. 

Weitere Zuschüsse des WLSB

Sportgeräte 

Der WLSB unterstützt die Sportvereine bei der Anschaffung von Sport- und Pflegegeräten mit Geldern aus dem Sportstättenbau-Fördertopf. Allerdings können die Zuschüsse aufgrund der Engpässe bei den staatlichen Fördermitteln nur mit Einschränkungen gewährt werden.

Für Förderanträge muss daher beachtet werden, dass Sportgeräte erst ab Einzelanschaffungskosten von 2.000 Euro und Pflegegeräte ab 5.000 Euro bezuschusst werden. Die jeweils aktuell geltenden Regelungen des Förderpogramms sind den Sportgeräteförderrichtlinien zu entnehmen.

Weitere Informationen, die Ausschreibung sowie den Antrag finden Sie hier.


Zuschüsse für Übungsleiter/innen 

WLSB-Mitgliedsvereine, bei denen Personen tätig sind, die im Besitz einer gültigen DOSB-Lizenz sind, können aus Sportfördermitteln des Landes Baden-Württemberg Beschäftigungskostenzuschüsse erhalten. Das sind

- Im Bereich Sportpraxis: Übungsleiter C, Übungsleiter B, Trainer C, Trainer B, Trainer A

- Im Bereich Vereinsführung: Vereinsmanager C, Vereinsmanager B

- Im Bereich Jugendarbeit: Jugendleiter


Voraussetzung ist gültige Lizenz.
·        Maximal 200 Stunden im Jahr zu je 1,80 €
·        Übungsleiter P                         zu je 2,25 €

Abgabe der Abrechnungsliste bis 31. Januar des Folgejahres.

Weitere Informationen, die Ausschreibung sowie das Änderungsformular finden Sie hier.


Zuschüsse Kooperation Schule – Verein

Um Kinder im Schulalter zu lebenslangem Bewegen, Sport und Sporttreiben hinzuführen, unterstützt der WLSB im Rahmen der Vereinsförderung des Landes Baden-Württemberg seit 1982 mit dem Zuschussprogramm „Kooperation Schule-Verein“ die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen. Bezuschusst werden Bewegungsangebote, die im folgenden Schuljahr von Schule und Verein gemeinsam durchgeführt werden. Grundlage ist eine jährliche Ausschreibung, in der die Zuschusskriterien festgelegt sind.

  • Die Zuschussbeantragung erfolgt ausschließlich über das Internetportal www.meinwlsb.de. Anders eingehende Anträge werden nicht bearbeitet.
  • Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung nur im Zeitfenster vom 15. März bis 15. Mai eines Jahres für das kommende Schuljahr erfolgen kann. Der Antrag ist online auszufüllen und als Anfrage (Antrag) an die WLSB-Geschäftsstelle zu senden.

Weitere Informationen, die Ausschreibung sowie die Anleitung zum Online-Antrag finden Sie hier.


Zuschüsse Kooperation Kindergarten – Verein

Um Kinder im Vorschulalter zu lebenslangem  Bewegen und Sporttreiben hinzuführen, unterstützt der WLSB mit dem Sonderprojekt "Kooperation Kindergarten & Sportverein" die Zusammenarbeit von Sportvereinen und Kindergärten.

Gefördert werden Maßnahmen, die von Sportverein und Kindergarten gemeinsam durchgeführt werden. Der Förderung liegt eine Ausschreibung zu Grunde, in welcher die Zuschusskriterien festgeschrieben sind.

  • Bitte beachten Sie: Anträge können ab dem 15. April 2020 eingereicht werden. Die Antragsfrist endet am 1. Juni 2020.
  • Der Antrag ist online auszufüllen und als Anfrage (Antrag) an die WLSB-Geschäftsstelle zu senden.

Weitere Informationen, die Ausschreibung sowie die Anleitung zum Online-Antrag finden Sie hier.

 

Zuschüsse Kooperation Fachverband – Schule

Zusätzlich zur Förderung von Kooperationen von Vereinen mit Schulen gibts es ein Sonderprojekt, in dem Sportfachverbände für besondere Kooperationsprojekte ausgezeichnet werden. Fachverbände können Maßnahmen einreichen, die über das normale Kooperationsprogramm hinausgehen, weil sie inhaltlich oder strukturell neue Wege aufzeigen. Die Auszeichnung dient als inhaltlicher und finanzieller Impuls für Verbände, die neue Wege in der Zusammenarbeit mit Schulen gehen.

Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie hier.


Zuschüsse Integration durch Sport

Durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bzw. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stehen im Jahr 2020 finanzielle Mittel im DOSB-Bundesprogramm „Integration durch Sport“ für den Sport in Baden-Württemberg zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit dem Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) stellt der Württembergische Landessportbund diese finanziellen Mittel denjenigen Mitgliedsorganisationen zur Verfügung, die sich mit ihrer Arbeit dafür engagieren, dass Menschen mit Migrationshintergrund stärker am organisierten Sport partizipieren.

Eine Förderung kann beantragt werden für Projekte, Maßnahmen und Aktivitäten im Bereich „Integration durch Sport“, z.B.:

  1. Kurzfristige Angebote für die Zielgruppe (z.B. Geflüchtete): B. Schnupperangebote, Workshops, zeitlich befristete Sportangebote, integrative Spiel- und Sportfeste o.ä.
  2. Regelmäßige Angebote für die Zielgruppe, dabei sind die Schaffung von neuen (neue, einladende und/oder aufsuchende Angebote) sowie die gezielte Öffnung von bestehenden Angeboten möglich.
  3. Außersportliche Angebote für die Zielgruppe die über das sportliche Regelangebot hinausgehen (z.B. Sport und pädagogische Angebote, sprachfördernde Maßnahmen, kulturelle Angebote, integrative Ausflüge und Freizeiten)
  4. Unterstützende Angebote und Unterstützungsleistungen für die Zielgruppe (z.B. Beratung, Hilfestellungen).
  5. Für Qualifizierungsangebote (Referentenkosten, Verpflegung und Reisekosten)

Weitere Informationen, die Förderbedingungen sowie die Anträge finden Sie hier.

 

Zuschüsse Inklusion im und durch Sport

Mit finanziellen Mitteln des Landes unterstützt der WLSB den organisierten Sport in Württemberg bei der "Inklusion im und durch Sport". Der WLSB fördert all diejenigen Mitgliedsorganisationen, die sich mit ihrer Arbeit für inklusive Maßnahmen im Sport einsetzen und das Thema nachhaltig angehen möchten. Dazu gehören neben inklusiven Sportangeboten auch Projekte und Veranstaltungen, die für das Thema "Inklusion im und durch Sport" sensibilisieren – ganz nach dem Motto "Einfach machen!" – und einen Meilenstein in Richtung der Entwicklung eines nachhaltig inklusiven Sportvereins bilden.

Förderfähig sind alle Maßnahmen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 stattfinden. Anträge können für das Förderjahr 2020 bis 30. Juni 2020 eingereicht werden.

Weitere Informationen, die Förderbedingungen sowie die Anträge finden Sie hier.

 

Jubiläen


·        130 € für 100- und 125jähriges Vereinsjubiläum
·        260 € für 150- und 175jähriges Vereinsjubiläum

Zuschüsse vom Sportkreis

Schulungen / Lehrgänge / Veranstaltungen im Jugendbereich
Fachverbände und Stadtverbände erhalten dafür auf Antrag einen Zuschuss in Abhängigkeit ihrer Mitgliederzahlen im Jugendbereich. Anträge sind bis Ende April des Vorjahres beim Sportkreis zu stellen. Mit diesem Zuschuss können Fachverbände und Stadtverbände auch entsprechende Veranstaltungen von Vereinen unterstützen.

Versehrtensportvereine
Die Versehrtensportvereine erhalten entsprechend ihrer Mitgliederzahl jährlich einen Zuschuss. Dies gilt entsprechend für Abteilungen.

Vereinsjubiläen
Vereinsjubiläen werden bezuschusst bei einem       

  25jährigen Jubiläum

  50,00 €

  50jährigen Jubiläum

100,00 €

  75jährigen Jubiläum

100,00 €

100jährigem Jubiläum

130,00 €

125jährigem Jubiläum

130,00 €

Einweihungen von Vereinsanlagen 
Einweihungen von Vereinsanlagen werden mit 100,00 € bezuschusst.